Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
- 1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Angaben in unseren allgemeinen Produktinformationen sind lediglich beispielhaft und erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch uns verbindlich.
1.2 Die Preise in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Bei kundenspezifischen Produkten beziehen sie sich auf die mit dem Kunden vereinbarten Spezifikationen und Mengen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung und berechtigen uns, den Angebotspreis entsprechend den dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu ändern. Die Vertragsparteien werden sich einvernehmlich über Preisanpassungen einigen bei Wechselkursschwankungen, Anstieg von Materialkosten, Inflation, Anstieg von Arbeits- oder anderen Herstellungs- und Lieferkosten, oder sonstigen Entwicklungen, die sich auf den Preis oder die Verfügbarkeit der Waren auswirken.
1.3 Auftragsannahmen durch uns erfolgen ausschließlich in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen von Bestellungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
1.4 Ein Vertragsschluss mit dem Kunden erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen werden selbst dann nicht akzeptiert, wenn sie zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht wurden und wir nicht ausdrücklich widersprochen haben.
2.1 Liefertermine sind nur verbindlich wenn von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.2 Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Handelsübliche Mengenabweichungen sowie Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind. Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, einschließlich der Erbringung der Leistung, an einen Dritten zu übertragen.
Sofern eine Leistung auf Abruf des Kunden erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den Abruf unter konkreter Beschreibung der Leistung und Nennung des Leistungsdatums mindestens vier Wochen vor Erbringung der Leistung schriftlich bei uns anzuzeigen.
2.3 Im Fall des Lieferverzuges ist der Kunde berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Haftung für weitergehende Ansprüche richtet sich nach Ziffer 4 dieser Bedingungen.
2.4 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Rechnungswertes der jeweiligen Leistung für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der jeweiligen Leistung. Der Betrag ist zu reduzieren, wenn wir nachweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden niedriger anzusetzen ist, als der Pauschalbetrag nach Satz 1. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns.
2.5 Lieferort ist, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, unser Werk bzw. unser Auslieferungslager („ex works“). Soweit die Waren ex works ausgeliefert werden, geht die Gefahr des Untergangs in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir den Kunden darüber informieren, dass die Ware zur Abholung bereitsteht.
2.6 Soweit Leistungen frei Frachtführer („FCA Incoterms 2010“) erfolgen, ist Übergabeort unser Sitz. Soweit wir ganz oder teilweise die Frachtkosten tragen, sind wir berechtigt sowohl den Versandweg, als auch die Versandart zu bestimmen. Verlangt der Kunde einen anderen Versandweg oder eine andere Versandart, trägt der Kunde die Differenzkosten.
2.7 Bei höherer Gewalt oder anderen von uns nicht zu vertretenden und vorübergehenden Ereignissen, die direkt oder indirekt die Herstellung oder Auslieferung der Waren behindern, sind wir von den vertraglichen Verpflichtungen befreit solange die Behinderung andauert oder können wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
3.1 Die Leistung muss nur die Beschaffenheit haben,die im Vertrag schriftlich genannt ist. Durch diese Beschaffenheitsmerkmale ist die Leistung abschließend beschrieben. Wir sind berechtigt, die Beschaffenheit einseitig zu ändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgt oder eine technische Verbesserung darstellt und die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
3.2 Stellen wir dem Kunden vor oder nach Abschluss des Vertrages ein Muster oder eine Probe zur Verfügung, dann müssen diese nicht die Beschaffenheit wie im Vertrag haben. Satz 1 gilt entsprechend für Zeichnungen, Abbildungen,Maße, Gewichte und sonstige Daten, die wir dem Kunden vor oder nach Abschluss des Vertrages zur Verfügung stellen.
3.3 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Waren, andere Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Dabei hat der Kunde uns nach unserer Wahl unverzüglich Gelegenheit zur Überprüfung der Ware zu geben oder uns eine Probe zuzusenden. Bei berechtigter und ordnungsgemäßer Rüge eines Sachmangels werden wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Anderenfalls können wir die Kosten für die Untersuchung in Rechnung stellen.
3.4 Die Nacherfüllung umfasst nicht den Aus- und Einbau und auch nicht den Ersatz für Ein- und Ausbaukosten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
3.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz wird nur nach Maßgabe der Ziffer 4 dieser Bedingungen gewährt.
3.6 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie des § 479 Abs. 1 BGB. Satz 1 gilt außerdem nicht bei einer von uns verschuldeten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung, bei der Übernahme einer Garantie oder des Beschaffungsrisikos und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3.7 Nachbesserung und Ersatzlieferung erfolgen immer nur auf Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
4.1 Wir haften unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Ebenso haften wir unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Fall der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maß vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.
4.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
5.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto an.
5.2 Wenn nach Abschluss eines Kaufvertrages Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass der Kunde den Vertrag nicht erfüllen kann, können wir Vorkasse oder Sicherheitsleistung vor Auslieferung der Ware verlangen. Wir sind nicht verpflichtet eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel zu akzeptieren. In jedem Fall erfolgt die Hingabe eines Schecks oder Wechsels lediglich erfüllungshalber. Die mit der Verwertung eines Schecks oder Wechsels verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geschuldet. Wir behalten uns vor, weitergehende (Verzugs-) Schäden gelten zu machen.
5.4 Kosten im Zusammenhang mit Überweisungen sind vom Kunden zu tragen.
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in voller Höhe erfüllt sind.
6.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. An neu hergestellten Sachen erwerben wir anteiliges Miteigentum in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Wert der neu hergestellten Sache. Der Kunde verwahrt unser Eigentum unentgeltlich.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten oder veräußern.Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er schon jetzt an uns ab. Der Kunde kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, die Forderung bis zum Widerruf einziehen.
6.4 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten unserer Wahl freigeben.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über alle Maßnahmen Dritter zu unterrichten, die Auswirkungen auf die Vorbehaltsware haben können.
7.1 Wir behalten uns sämtliche Rechte vor an Darstellungen, Zeichnungen einschließlich technischer Zeichnungen, Skizzen und anderen Dokumenten sowie Werkzeugen, Formen und Geräten. Sie bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden. Auf unser Verlangen sind diese unverzüglich und vollständig herauszugeben, wenn sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn eine Auftragserteilung durch den Kunden endgültig unterbleibt.
7.2 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Benutzung seiner Zeichnungen – insbesondere die Produktion nach seinen Vorgaben und den Vertrieb der Waren – keine Rechte Dritter verletzt werden.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1 Wenn und soweit ein Dritter gegen den Kunden berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urhebeberrechts (nachfolgend „Schutzrechte“) durch eine von uns entwickelte und/oder erbrachte Leistung geltend macht, haften wir, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, wie folgt:
a) Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für die entwickelte und/oder erbrachte Leistung erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird oder die Leistung austauschen, wenn die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung der Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wenn und soweit wir dem Kunden durch die
in Satz 1 genannten Maßnahmen nicht endgültig das vertraglich geschuldete Nutzungsrecht einräumen können, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten;
b) Wir sind nur dann zu den in a) Satz 1 genannten Maßnahmen verpflichtet, wenn der Kunde uns die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter bezeichnender Beschreibung der Verletzung anzeigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der Kunde uns alle Entscheidungsbefugnisse über die Rechtsverteidigung und die Durchführung von
Vergleichsverhandlungen uneingeschränkt einräumt.
Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
8.2 Ansprüche des Kunden nach 8.1 sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn und soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns erbrachten Leistungen eingesetzt wird.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns nach besten Kräften bei der Verteidigung gegen die Schutzrechtsverletzung zu unterstützen.
9.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist Dietzenbach, wobei wir uns das Recht vorbehalten, das zuständige Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anzurufen.